16. Dezember 2020
Corona-Verordnung der Landesregierung (ab 16.12.2020)
Corona-Verordnung Studienbetrieb (ab 17.12.2020)
1. Dezember 2020
Die Corona-Verordnung des Landes wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 aktualisiert. Hierbei sind für den Hochschulbetrieb folgende Änderungen relevant:
20. November 2020
Seit 20. November 2020 können Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut den nicht rückzahlbaren Zuschuss des Bundes beantragen. Die Hilfe richtet sich wie bisher auch an Studierende, denen etwa der Nebenjob weggebrochen ist oder deren Eltern pandemiebedingt das Studium nicht mehr mitfinanzieren können. Beispielsweise können Studierende ihre pandemiebedingte Notlage nun auch durch erfolglose Bewerbungen auf Jobs nachweisen. Prinzipiell gilt, dass Studierende, unabhängig von Alter oder Semesterzahl, die Hilfe bis März 2021 erhalten können. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Den Antrag können die Studierenden über ein Online-Portal stellen.
Neue Regelungen zum BAFöG: Bei einer Einkommensveränderung, z. B. weil die Eltern durch Kurzarbeit weniger verdienen, ist ein Aktualisierungsantrag möglich. Außerdem ist die Freistellung von zusätzlichem Einkommen möglich, wenn etwa während der Pandemie in systemrelevanten Bereichen gejobbt wird.
Die Seezeit-Nothilfe unterstützt Studierende in einer akuten wirtschaftlichen Notsituation, die nicht durch andere Sozialleistungen oder andere Fördermöglichkeiten abgedeckt werden kann. Der Höchstbetrag beträgt bis zu 300 Euro, maximal an drei Folgemonaten. Den Antrag und die Richtlinien finden Sie unter: seezeit.com/geld/finanzierungshilfen
Von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können Studierende ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 650 Euro im Monat erhalten. Dieses wird für das komplette Jahr 2021 gewährt. Das Darlehen kann unbürokratisch online bei der KfW beantragt werden. Auch ausländische Studierende mit Wohnsitz in Deutschland können den Kredit bis März 2021 beantragen. Nähere Informationen: kfw.de/studienkredit-coronahilfe.
Für Beratung und Antragsannahme in Weingarten kann ein Termin mit dem Servicecenter des Studierendenwerks Seezeit vereinbart werden unter: servicecenter-wgt@seezeit.com
Weitere Infos zum Thema Finanzielle Unterstützung
Am 8. November ist die neue Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) in Kraft getreten. Nach dieser müssen ab sofort alle Studierenden, die aus RKI-Risikogebieten zu Studienzwecken einreisen, in Quarantäne. Die Quarantänezeit kann auf den Zeitraum bis zum fünften Tag verkürzt werden, wenn ein den Vorschriften entsprechender Negativtest vorliegt (§ 3).
Vor der Einreise muss zudem unter https://www.einreiseanmeldung.de eine digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden.
Grenzpendler und Grenzgänger (auch, soweit sie zum Studieren über die Grenze pendeln) und Personen, die in Grenzregionen wohnen, müssen nach wie vor nicht in Quarantäne (§ 2, Absatz 2, Nummer 1 sowie 3a und 3b).
2. November 2020
Aufgrund des bundesweit dramatischen Anstiegs der Infektionszahlen haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin auf neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie geeinigt. Diese Einigung wurde durch das Landeskabinett bestätigt und eine darauf aufbauende Änderung der Corona-Verordnung mit Wirkung vom 2. November 2020 beschlossen. Ebenso wurde die Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst mit Wirkung vom 2. November 2020 entsprechend angepasst.
Hieraus ergeben sich folgende zusätzliche Neuregelungen:
22. Oktober 2020
1. Müssen Lehrende in Lehrveranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) tragen (analog dem Schulbereich)?
Nach heutiger Auskunft des MWK müssen auch die Lehrenden eine MNB tragen.
2. Müssen MNB auch in Bibliotheken am Lernplatz getragen werden?
Nein. Eine Pflicht zum Tragen einer MNB besteht auf Verkehrswegen in allen Räumen und Flächen, die dazu bestimmt sind, von Studierenden außerhalb von Lehrveranstaltungen für Zwecke des Studiums genutzt zu werden. Dazu zählen auch Verkehrsflächen in Bibliotheken, nicht aber die Sitzplätze dort.
3. Besteht jetzt auch eine Maskenpflicht bei mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen?
Nein. In der Corona-Verordnung und der Corona-Verordnung Studienbetrieb gibt es keine Rechtsgrundlage, aus der eine solche Verpflichtung folgt.
Aufgrund des starken Anstiegs der Infektionszahlen in Baden-Württemberg wurden die Corona-Verordnung des Landes sowie die Ressort-Corona-Verordnung "Studienbetrieb" des MWK lagebedingt angepasst.
Letztere präzisiert die allgemeine Corona-Verordnung u.a. zu den Themen Abstandsgebote, Maskenpflicht wie auch die Rückverfolgbarkeit von Seminarteilnehmenden. Sie tritt am 19. Oktober 2020 in Kraft.
Im Wesentlichen wird folgendes geregelt:
13. Oktober 2020
9. Oktober 2020
22. September 2020
Am 25. September tritt für den Studienbetrieb die neue Corona-Verordnung des Wissenschaftsministeriums in Kraft. Bestehende Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes werden darin präzisiert. Welche Veränderungen ergeben sich dadurch an der RWU?
Auf der Seite des Ministeriums finden Sie die gesamte Corona-Verordnung Studienbetrieb & Kunst.
An der RWU werden die bestehenden Regelungen zum Homeoffice und Umgang mit Corona bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 verlängert.
01. September 2020
Auf Grund der nach wie vor bestehenden Einschränkungen für den Hochschulbetrieb auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes wird der derzeitige Status-Quo zum Umgang mit der Corona-Krise an der RWU bis zum 30. September 2020 verlängert.
Dies bedeutet:
13. August 2020
Auf Grund des nach wie vor bestehenden Gebotes zur Vermeidung von direkten Kontakten zwischen Hochschulangehörigen im Hochschulbetrieb, wird der derzeitige Status-Quo zum Umgang mit der Corona-Krise an der RWU bis zum 30. September 2020 verlängert.
Sämtliche Home-Office-Genehmigungen verlängern sich somit widerruflich bis zu diesem Zeitpunkt. Die Hochschulgebäude bleiben weiterhin verschlossen und sind nur mittels Schlüssel betretbar.
Die Kontaktbeschränkungen gelten fort. Sitzungen, Meetings usw. sollten vorzugsweise nicht in Präsenz, sondern unter Nutzung des Online-Konferenz-Tools „BigBlueButton“, stattfinden.
3. Juli 2020
Um auf die Belastung der Studierenden im Zuge der Corona-Pandemie zu reagieren, hat der Senat der RWU auf Anregung der Studierendenschaft am 2. Juli 2020 folgende Änderungen der Prüfungsregelungen beschlossen:
Auch der Landtag von Baden-Württemberg reagierte bereits letzte Woche mit Änderungen am Landeshochschulgesetz:
8. Juni 2020
Auf Grund der nach wie vor bestehenden Einschränkungen für den Hochschulbetrieb auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes wird der derzeitige Status-Quo zum Umgang mit der Corona-Krise an der RWU bis zum 31. August 2020 verlängert.
Dies bedeutet:
30. April 2020
Auf Grund des nach wie vor bestehenden Gebotes zur Vermeidung von direkten Kontakten zwischen Hochschulangehörigen im Hochschulbetrieb, wird der derzeitige Status-Quo zum Umgang mit der Corona-Krise an der RWU bis zum 15. Juni 2020 verlängert.
Sämtliche Home-Office-Genehmigungen verlängern sich somit widerruflich bis zu diesem Zeitpunkt. Die Hochschulgebäude bleiben weiterhin verschlossen und sind nur mittels Schlüssel betretbar.
Die Kontaktbeschränkungen gelten fort. Sitzungen, Meetings usw. sollten vorzugsweise nicht in Präsenz, sondern unter Nutzung des Online-Konferenz-Tools „BigBlueButton“, stattfinden.
16. April 2020
Am gestrigen Tag haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder die bisher geltenden Corona-Regelungen zeitlich verlängert. Dies wirkt sich auch auf den Hochschulbetrieb an der RWU aus.
Der Lehrbetrieb findet ausschließlich in digitaler Form statt. Für die Zusammenarbeit an der RWU bedeutet die Verlängerung der Regelungen, dass der derzeitige Status Quo bis einschließlich 3. Mai 2020 aufrechterhalten bleibt.
Insbesondere wird die Home-Office-Regelung bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Der Zugang zu den Hochschulgebäuden ist, wie bisher, nur mittels Schlüssel möglich.
Die Kontaktbeschränkungen gelten fort, weshalb Besprechungen und Sitzungen nicht in Präsenz, sondern telefonisch oder unter Nutzung des Online-Konferenz-Tools „BigBlueButton“ stattfinden sollten.
7. April 2020
Die Kultusministerkonferenz und die beteiligten Landesministerien haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Studienbetrieb an den Hochschulen verbindlich zum 20. April wieder aufzunehmen.
Vorlesungsbeginn am 20. April
Aufgrund der nach wie vor geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens wird der Lehrbetrieb ausschließlich in digitaler Form stattfinden können. Wir rechnen damit, dass für längere Zeit Einschränkungen und die Vermeidung von Kontaktsituationen bestehen bleiben werden. Ob, wann und in welcher Form auch Präsenzformen zugelassen werden, hängt von der allgemeinen Entwicklung ab. Wir gehen davon aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt zunächst kleinere Formate der Präsenzveranstaltungen sukzessive aufgenommen werden können.
Distance-Learning und Prüfungen
Mit großem Einsatz wurde in den vergangenen Wochen an der Bereitstellung alternativer Lehrformate gearbeitet. Während manche Studiengänge bereits ihr gesamtes Lehrangebot über E-Learning-Formate anbieten, kommt in anderen Bereichen der Versand von Unterlagen zum Einsatz, zum Teil auch in Kombination mit verschiedenen medialen Angeboten.
Inwiefern bzw. welche Prüfungen auch über Nicht-Präsenzformate stattfinden können, wird derzeit geregelt. Lehrangebote und Prüfungsformen mit zwingender Präsenzpflicht sollten gegen Ende des Sommersemesters stattfinden. Zwingend vorgeschriebene Module, die nicht in diesem Semester abgehalten werden können, verschieben sich in das darauffolgende Wintersemester.
Digitaler Hochschulbetrieb
Auch im Verwaltungsbereich gehen wir davon aus, dass die Vermeidungspflicht unnötiger Kontaktsituationen weiterhin gilt. Aus diesem Grund wird beabsichtigt, die Home-Office-Regelungen zu verlängern. Besprechungen, Sitzungen und Gremienarbeit sollen weitestgehend telefonisch oder über das Webkonferenzsystem BigBlueButton durchgeführt werden.
Die Begrüßung der Erstsemester samt Einführungstage, die Semesterbegrüßung der Professorinnen und Professoren, alle Studien- und Schulinformationsformate und auch die Abschlussfeiern werden im Sommersemester 2020 leider nicht stattfinden können.
Die zurückliegenden Wochen haben gezeigt, dass die Handlungsfähigkeit der Hochschule auch in dieser außergewöhnlichen Situation zu jeder Zeit gegeben war. In allen Bereichen haben Hochschulangehörige von zu Hause aus oder vor Ort ihre Aufgaben erledigt und Verantwortung übernommen. Ohne ihren Einsatz hätte dieses Krisenmanagement nicht funktioniert.
25. März 2020
Praktisches Studiensemester
Etliche Betriebe und Institutionen haben bereits geschlossen oder beabsichtigen dies zu tun. Studierende können ihr verpflichtendes praktisches Studiensemester abbrechen, wenn sie dies wünschen, und zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Praxisbetrieb/ihre Praxisinstitution geschlossen ist oder nicht. Der Abbruch wird nicht als Fehlversuch gewertet.
Sofern das Unternehmen oder die Institution, in denen das verpflichtende praktische Studiensemester absolviert wird, nicht geschlossen ist, kann das praktische Studiensemester auch auf eigenen Wunsch fortgeführt werden.
Studierende, die sich in einer besonderen Situation befinden, die einer Einzelfalllösung bedarf, wenden sich bitte an Ihre Praktikantenamtsleiterin bzw. Ihren Praktikantenamtsleiter.
Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten
Die nachfolgenden Möglichkeiten beziehen sich nur auf Abschlussarbeiten, die in Kooperation mit der Praxis verfasst werden.
Falls die Praxisanteile der Abschlussarbeit (Laborarbeiten, Befragungen etc.) bereits abgeschlossen sind, stellen Sie bitte ihre Abschlussarbeit fertig. Abschlussarbeiten können in den Briefkasten vor dem Hauptgebäude eingeworfen oder postalisch zugesendet werden. Bitte informieren Sie ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin über die Abgabe der Arbeit.
Falls Sie die Abschlussarbeit erst vor kurzem begonnen haben, haben Sie die Möglichkeit das Thema auf rein theoretischer Basis zu bearbeiten. Sie können den Themenwechsel direkt mit Ihrer betreuenden Professorin bzw. Ihrem betreuenden Professor vereinbaren. Die Bearbeitungszeit verlängert sich um die für die Praxisanteile bereits benötigte Zeit.
Sie können ihre Abschlussarbeit aber auch beenden, ohne dass dies als Fehlversuch gewertet wird. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie dann Ihre Abschlussarbeit wieder mit einem neuen Thema beginnen. Bitte informieren Sie auch hierüber direkt alle Personen, die Ihre Abschlussarbeit betreuen.
Falls Sie sich in einer besonderen Situation befinden, die einer Einzelfalllösung bedarf, wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses. In der Regel ist dies die Studiendekanin bzw. der Studiendekan Ihres Studiengangs. Wir sind bemüht, Regelungen zu finden, um die durch die aktuelle Lage verursachten erschwerten Studienbedingungen auszugleichen.
25. März 2020
Sollten die Präsenzveranstaltungen am 20. April wie geplant beginnen können, so werden – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Senat – während der Pfingstferien Vorlesungen stattfinden. Die Vorlesungszeit wird um zwei Wochen verlängert, der Prüfungszeitraum wird voraussichtlich bis zum 1. August dauern.
Sollten die Präsenzveranstaltungen am 20. April NICHT starten können, so ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zur weiteren Semesterplanung möglich, da hierfür landesweite Vorgaben seitens des Ministeriums notwendig sind.
Das Didaktik-Team arbeitet mit Hochdruck an der Bereitstellung verschiedener Tools wie z. B. Big-Blue-Button und bietet Unterstützung beim E-Learning-Einsatz an.
Diese Konferenztools stehen auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, um beispielsweise Besprechungen mit mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern online abhalten zu können.
22. März 2020
Am Montag, den 23. März um 11:15 Uhr wird ein Stresstest für das neue RWU Video-Konferenz-Tool BigBlueButton stattfinden. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer können das Webinarsystem gleichzeitig nutzen?
Um das zu testen, sind alle Studierende aufgerufen, sich gleichzeitig am Montag, den 23. März um 11.15 Uhr in den Moodlekurs E-Learning > Stresstest (https://elearning.hs-weingarten.de/course/view.php?id=2652) einzuwählen. Dort gibt es alle weiteren Infos zum Ablauf.
Vielen Dank für die Unterstützung!
18. März 2020
In Umsetzung der Verfügung des Landratsamtes Ravensburg vom 15. März (veröffentlicht am 16. März) hat die Hochschule zum Schutz der Hochschulangehörigen eine weitere Vorkehrung beschlossen: Ab sofort sind alle Hochschulgebäude nur noch mit Schlüssel zugänglich. Diese Regelung tritt am Mittwoch, 18. März, im Laufe des Nachmittags in Kraft und gilt vorerst bis auf Weiteres.
Unverändert gilt, dass der Kontakt unter Kolleginnen und Kollegen auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren ist. Soweit wie möglich sollen Tätigkeiten im Homeoffice ausgeführt werden.
Besucherverkehr
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch oder per Mail an Ihre/n Ansprechpartner/in. Kontaktdaten finden Sie auf der Website www.rwu.de. Sollten Sie nicht wissen, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, wenden Sie sich an die zentrale Telefonnummer 0751 / 501-9344. Die telefonische Erreichbarkeit ist bis auf Weiteres auf folgende Zeiten eingeschränkt: Mo.-Do. 9-15 Uhr, Fr. 9-12 Uhr.
Abzugebende Dokumente werfen Sie bitte in die Briefkästen an den beiden Eingängen zum Hauptgebäude.
Anlieferung
Die Möglichkeit zur Anlieferung von Post und Waren ist weiterhin gewährleistet.
17. März 2020
Heute wurden an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Mail rechtliche Hinweise des baden-württembergischen Innenministeriums und des Finanzministeriums zum Umgang mit dem Coronavirus versendet. Darin enthalten sind u.a. Erläuterungen zu Arbeitszeiten, Dienstreisen, Kinderbetreuung etc. Dieses Schreiben findet sich nur zum Teil in den Corona-FAQ auf der RWU-Website. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung oder an den Kanzler der Hochschule, Henning Rudewig.
16. März 2020
E-LEARNING
Der Beginn der Präsenz-Vorlesungen ist auf den 20. April verschoben. E-Learning-Kurse können bereits im Vorfeld angeboten werden. Studierende melden sich wie bisher über das LSF zu den Veranstaltungen an, die sie – unabhängig von der Vorlesungsform – besuchen wollen. Die Lehrenden treten mit den Studierenden in Kontakt, für den Fall, dass E-Learning-Kurse angeboten werden.
PRÜFUNGEN
Es finden bis auf Weiteres keine Präsenzprüfungen mehr statt. Dies betrifft auch Bachelor- und Master-Abschlusskolloquien. Prüfungsformate, die keine Präsenz erfordern, sind möglich.
Die aufgrund des Sturmtiefs Sabine verschobenen Prüfungen vom 10. Februar werden nachgeholt. Der Termin 21. März entfällt. Über den neuen Nachholtermin wird zeitnah informiert.
Von der Nachholprüfung kann ohne Angabe von Gründen zurückgetreten werden. Dies gilt auch für Zweit- und Drittversuche. Um die Prüfungen besser planen zu können, müssen Prüfungs-Rücktritte dem Prüfungsamt mitgeteilt werden. Hierzu wird ein Formular zum Download auf der Website des Prüfungsamtes bereitgestellt. Das ausgefüllte Formular muss an info@rwu.de gesendet werden.
SEMESTERPLANUNG
Voraussichtlich werden an der RWU während der Pfingstferien Vorlesungen sattfinden. Der Prüfungszeitraum wird voraussichtlich bis Anfang August verlängert. Die endgültige Entscheidung trifft der Senat.
ABSCHLUSSFEIERN
Im Sommersemester 2020 finden keine Abschlussfeiern statt.
PROJKET- UND ABSCHLUSSARBEIT
Falls Sie derzeit Projekt- und Abschlussarbeiten in Kooperation mit Unternehmen und Einrichtungen erbringen, und diese in Folge der Corona-Pandemie geschlossen werden, setzen Sie sich bitte zur Findung einer geeigneten Lösung mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer in Verbindung.
PRAXISSEMESTER
Falls Sie in der aktuellen Situation ihr praktisches Studiensemester nicht in vollem Umfang erbringen können oder sogar abbrechen müssen, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Praxisamt in Verbindung. Generelle Regelungen werden zeitnah erstellt.
STUDIERENDEN-SERVICE
Fragen im Zusammenhang mit Corona richten Sie bitte weiterhin an info_corona@rwu.de
Während der Sprechzeiten ist der Studierenden-Service weiterhin telefonisch erreichbar.
Anträge und Dokumente werfen Sie bitte in die Postfächer des Zulassungs- bzw. Prüfungsamtes ein, senden diese per Post oder schicken sie per Mail an die für Ihren Studiengang zuständige Mitarbeiterin.
Einem Exmatrikulationsantrag nach erfolgreich beendetem Studium ist eine zusätzliche eidesstattliche Erklärung zur Entlastung hinzuzufügen. Sie finden das Formular im Downloadbereich des Prüfungsamtes. Sie ersetzt die bisherigen Entlastungs-Unterschriften der jeweiligen Hochschulabteilung.
Abschlussarbeiten können in den Briefkasten vor dem Hauptgebäude eingeworfen oder postalisch zugesendet werden. Bitte informieren Sie ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin über die Abgabe der Arbeit.
12. März 2020
Das Wissenschaftsministerium hat die Hochschulen des Landes mit Erlass vom 11. März 2020 darüber unterrichtet, dass der Vorlesungsbetrieb auf den 20. April 2020 verschoben wird bzw. bereits begonnene Vorlesungen bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen werden. Dies betrifft alle Lehr- und Prüfungsformate. Um einen einheitlichen und rechtssicheren Vorlesungsbeginn zu gewährleisten, fallen hierunter auch E-Learningformate.
Die auf Grund des Sturmtiefs „Sabine“ ursprünglich auf den 21. März 2020 verschobenen Prüfungen müssen abermals verschoben werden und finden voraussichtlich ab dem 20. April 2020 statt. Der genaue Ersatzprüfungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
11. März 2020
Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, wird in Baden-Württemberg der Beginn des Sommersemesters an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften verschoben. Die Vorlesungen und Seminare an der Hochschule Ravensburg-Weingarten beginnen voraussichtlich am 20. April 2020.
„Wir wollen den Prozess der Ausbreitung verlangsamen“, wird Wissenschaftsministerin Theresia Bauer in den Stuttgarter Nachrichten zitiert. Bisher sei Baden-Württemberg noch in der Lage, die Infektionswege nachvollziehen zu können. Dies müsse möglichst lange so bleiben, so Bauer weiter.
Nähere Informationen folgen.
9. März 2020
Die Hochschule Ravensburg-Weingarten trifft weitere Vorsichtsmaßnahmen aufgrund der aktuellen Entwicklungen. Deshalb wird nun die für den 26. März geplante Studienmesse bis auf weiteres verschoben.
Bei der Studienmesse stellt die Hochschule jährlich ihre Studienanbebote vor. An verschiedenen Ständen präsentieren Studierende und Lehrende die verschienden Studiengänge der RWU. Interessierte haben außerdem die Möglichkeit an Workshops, Seminareinheiten, Experimente oder Vorträge teilzunehmen.
Da größere Veranstaltungen derzeit jedoch ein unötiges Risiko bieten, hat sich die Hochschule dazu entschieden, die Studienmessen auf einen unbestimmten Termin zu verschieben. Sobald ein neuer Termin für die Studienmesse gefunden wurde, wird dieser auf der Webseite bekanntgeben.
6. März 2020
Die Hochschule Ravensburg-Weingarten hat im Zuge der ansteigenden Zahl an Corona-Infektionsfällen ihren Semesterauftakt im Kultur- und Kongresszentrum Weingarten abgesagt. Der größte Teil der Veranstaltungen zum Beginn des Sommersemesters am 16. März werde jedoch stattfinden, lässt die Hochschule wissen.
„Die offizielle Begrüßung zum Semesterstart durch die Hochschulleitung und den Oberbürgermeister ist uns wichtig“, sagt Professor Dr. Thomas Spägele. Sie sei aber für den Start ins Studium nicht zwingend erforderlich. „Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, in der aktuellen Situation darauf zu verzichten, mehrere hundert Menschen in einem Raum zusammenzubringen“, so der Hochschul-Rektor.
Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat die Hochschule Verhaltensregeln an ihre Mitglieder kommuniziert. Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, vorerst zuhause zu bleiben, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht. Bei der Festlegung der Risikogebiete folgt die Hochschule dem Robert Koch Institut.
„Es handelt sich dabei um eine Vorsichtsmaßnahme“, sagt Henning Rudewig. „Wir folgen den Empfehlungen der zuständigen Behörden.“ Ein Ausfall oder eine Verschiebung des Semesterstarts sei jedoch bisher nicht geplant. „Wir bemühen uns, den Hochschulbetrieb am Laufen zu halten, ohne dabei Studierende oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gefährden“, so der Kanzler der Hochschule.
Welche Vorsorgemaßnahmen werden an der RWU getroffen, um einer Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken?
Auf Grund der stetigen Zunahme der Zahl der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen in Baden-Württemberg sind in unserem Land und damit auch im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums weitere Maßnahmen erforderlich, die der Unterstützung der bundesweiten Maßnahmen dienen und das Ziel haben, einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Vorlesungs- und Hochschulbetrieb
Das Wissenschaftsministerium hat die Hochschulen des Landes mit Erlass vom 11. März 2020 darüber unterrichtet, dass der Vorlesungsbetrieb auf den 20. April 2020 verschoben wird bzw. bereits begonnene Vorlesungen bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen werden. Dies betrifft alle Lehr- und Prüfungsformate. Um einen einheitlichen und rechtssicheren Vorlesungsbeginn zu gewährleisten, fallen hierunter auch E-Learningformate.
Die auf Grund des Sturmtiefs „Sabine“ ursprünglich auf den 21. März 2020 verschobenen Prüfungen werden voraussichtlich ab dem 20. April 2020 stattfinden. Der genaue Ersatzprüfungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Bachelor- und Masterabschlusskolloquien können unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Der vom Senat beschlossene Terminplan wird überarbeitet. Gremiensitzungen finden bis zum 20. April 2020 nur insoweit statt, als dass sie zwingend erforderlich sind.
Tagungen, Kongresse oder andere Termine mit externer Beteiligung an der Hochschule, sind auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
Die Fragen rund um eine Verlängerung des Vorlesungsbetriebs, wegen des verspäteten Beginns, werden in Absprache mit dem Wissenschaftsministerium und unter Beachtung der Senatszuständigkeit derzeit geklärt. Informationen hierzu folgen zu gegebener Zeit.
Hinweise und Verhaltensregeln
Beschäftigte, die typische Erkältungs- und Grippesymptome zeigen, sind aufgefordert, zuhause zu bleiben. Die Regelungen zu krankheitsbedingter Abwesenheit gelten unverändert. Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.
Alle Beschäftigten der Hochschule sind aufgerufen, auch Besprechungen, Veranstaltungen und sonstige Termine auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Bitte versuchen Sie technische Möglichkeiten wie Telefon- oder Videokonferenzen verstärkt einzusetzen.
Beschäftigte, die aufgrund chronischer Erkrankung oder anderer Ursachen unter einem geschwächten Immunsystem leiden, sind aufgefordert, das Gespräch mit ihren Vorgesetzten zu suchen. Ziel muss es in solchen Fällen sein, den Betroffenen vorübergehend die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice einzuräumen. Soweit Homeoffice nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein sollte, ist auch die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge zu prüfen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.
Sollte die Kita oder Schule Ihres Kindes aufgrund von Coronavirus-Erkrankungen schließen, müssen die Beschäftigten für die Betreuung Ihres Kindes selbst Sorge tragen. Kann die erforderliche Kinderbetreuung auch dann nicht sichergestellt werden, haben die Beschäftigten die Möglichkeit, Erholungsurlaub oder Zeitguthaben einzusetzen oder auch unbezahlten Urlaub zu nehmen. Ferner kann mit den Vorgesetzten die Möglichkeit einer Homeoffice-Beschäftigung abgesprochen werden. Sollte das Kind eines gesetzlich Versicherten selbst erkrankt sein, hat ein Elternteil pro Kalenderjahr den Anspruch auf zehn Tage Beurlaubung und kann „Kinderkrankengeld“ für diese Zeit erhalten.
Rückkehrende aus Risikogebieten
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat in den vergangenen Wochen eine wachsende Zahl von Regionen zu Risikogebieten bzw. besonders betroffenen Gebieten erklärt. Bitte informieren Sie sich über die Webseite des RKI oder über die Medien regelmäßig zur aktuellen Lage, insbesondere nach der Rückkehr von Reisen.
Beschäftigte und Studierende, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, werden aufgefordert, zuhause zu arbeiten. Falls sich typische Erkältungs- oder Grippesymptome einstellen, sollten Sie sich zunächst nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die zurückliegende Reise mit Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin beraten. Bitte setzen Sie sich nachfolgend mit der Hochschule in Verbindung - die Studierenden mit der Studierendenverwaltung, telefonisch unter der Telefonnummer 0751/501 9344, Beschäftigte mit ihren jeweiligen Vorgesetzten.
Die Vorgesetzten sind aufgefordert, soweit aus dienstlichen Gründen vertretbar, mit Rückkehrenden aus Risikogebieten flexible und eigenständige Arbeitsformen zu vereinbaren, wie beispielsweise Homeoffice. Sollte dies nicht möglich sein, bleiben diese Personen in Absprache mit ihren Vorgesetzten von dem Zeitpunkt an gerechnet, an dem sie das Risikogebiet verlassen haben, 14 Tage zuhause. Nach Prüfung des Falls werden diese Beschäftigte unter Fortzahlung der Bezüge bzw. des Lohns für diese Dauer freigestellt.
Dienstreisen und Exkursionen
Dienstreisen oder Exkursionen in Risikogebiete oder ein besonders betroffenes Gebiet sind untersagt, soweit diese bereits genehmigt wurden, sind die Dienstreisegenehmigungen zu widerrufen.
Im Übrigen sind Dienstreisen oder Exkursionen nur insoweit zu genehmigen, als dass sie unabdingbar notwendig sind.
Kommunikation
Für Ihre weiteren Fragen hat die Hochschule folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: info_corona@rwu.de
Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig über die Website unserer Hochschule. Diese wird bei Änderungen fortlaufend aktualisiert.
Vorsorge: Wie kann ich mich vor dem Coronavirus schützen?
Symptome: Woran erkenne ich eine mögliche Erkrankung?
Die Inkubationszeit für eine Infektion mit dem Coronavirus beträgt rund zehn Tage (ein bis 14 Tage). Besucherinnen und Besucher, Studierende und Reiserückkehrer*innen, die sich in den letzten Wochen in Risikogebieten aufgehalten haben, sollten auf folgende Symptome achten:
An wen soll ich mich wenden?
Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einreise aus einem dieser Gebiete Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln,
Anlaufstellen bei möglichen Verdachtsfällen
Allgemeine Informationen zum Coronavirus und zur Lage in Baden-Württemberg: